Pflichten der Eltern

Eltern sind dazu verpflichtet, den Kopflausbefall ihres Kindes an die Leitung des Kindergartens oder der Schule zu melden, auch wenn sie eine Behandlung schon durchgeführt haben. Die Einrichtungen haben i.d.R. Formblätter, die die Eltern ausfüllen, um eine Behandlung mit einem geeigneten Kopflausmittel zu bestätigen. Besteht ein Verdacht auf einen Kopflausbefall, müssen die Eltern der Leitung des Kindergartens oder der Schule die Durchführung einer Untersuchung bestätigen.

Die Weitergabe der Information über den Kopflausbefall des Kindes dient nur dazu, die Verbreitung in der Schule oder dem Kindergarten zu stoppen. Nur wenn alle Betroffenen intensiv und gründlich daran arbeiten, die Kopfläuse loszuwerden, lässt sich die Wiederansteckungskette unter den Kindern der Einrichtung unterbrechen. Die Reinfektion (= Wiederansteckung) ist der häufigste Grund dafür, dass Familien und Gemeinschaftseinrichtungen einen Lausbefall nicht in den Griff bekommen.

Die psychischen und physischen Belastungen, unter denen die Familien durch einen Kopflausbefall leiden, sind groß. Deshalb gilt es mit der erforderlichen Diskretion, aber auch Offenheit, die Plage gemeinsam loszuwerden.

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Untersuchungen haben gezeigt, dass es für viele Eltern schwierig ist, einen Läusebefall zu erkennen. Einerseits wird der Befall zunächst oftmals nicht bemerkt, andererseits ist es für den Ungeübten schwierig zu entscheiden, ob am Haar ein Lausei oder evtl. eine Schuppe zu sehen ist. Hier kann die Leitung der Einrichtung, die das Kind besucht, helfen. Erzieherinnen sind darin oft sehr geübt einen Läusebefall zu erkennen. Scheuen Sie sich nicht, um Hilfe zu bitten. Unerkannte Läuseträger sind der Herd für eine endlose Läuseplage in Kindergarten oder Schule.